Sie sind Gesellschafter Geschäftsführer?

Jetzt von der Sozialversicherung befreien lassen

Wir prüfen schnell und unkompliziert, ob und wie Sie sich von der Verpflichtung zur Sozialversicherung befreien lassen können (auch rückwirkend).

Sozialversicherung, ja oder nein?

Für viele Gesellschafter-Geschäftsführer macht es Sinn, sich von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen. SV-FREI hilft Ihnen als Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) die Voraussetzungen der Rechtssprechung zu beachten und sich schnell und unkompliziert befreien zu lassen.

Rechtssichere Befreiung

Unsere Lösung hält der Betriebsprüfung stand – wir befreien final und rechtssicher.

Hohe Erfolgsquote

Wir haben langjährige Erfahrung im Bereich der Sozialversicherungssbefreiung für Gesellschafter Geschäftsführer (GGF).

Mehr Vorsorge

Nach erfolgter Befreiung können Sie sich Ihre eigene Vorsorge aufbauen – sei es für die Altersvorsorge, BU-Absicherung oder Hinterbliebenenvorsorge.

Sozialversicherungspflicht

Sozialversicherungs­befreiung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Wann können wir Sie von der Sozialversicherungspflicht befreien?

  • Sie sind Geschäftsführer mit Mehrheitsanteil von mehr als 50%
  • Sie sind Minderheitsgesellschafter (Minderheits-GGF)

Viele unserer Mandanten haben noch typusbildende Faktoren im Sinn (z.B. Familie, Bürgschaft, Kredite etc.). Diese Faktoren spielen bei der SV-Befreiung keine Rolle mehr. Unsere Experten sind darauf spezialisiert, Sie optimal von der Sozialversicherung zu befreien:

  • Unterstützung beim gesamten Befreiungsverfahren
  • Einfache & unkomplizierte Sozialversicherung Befreiung
  • Umfassende Betreuung durch unsere Experten
  • Nachforderungen für die Zukunft vermeiden

Herzlich willkommen

Ihre Experten für die Sozialversicherungs­-Befreiung

Egal ob Sie eine direkte Befreiung von der Sozialversicherung wünschen oder sich vorab nur informieren wollen: Unsere Experten überprüfen, wie Sie sich optimal von Sozialversicherung befreien lassen können. Schnell, kompetent und rechtssicher.

Hinter SV-FREI steht Rockenfeller & Pflüger, die führenden Allianz-Sozietät in Deutschland. Zusammen mit der Anwaltskanzlei Steinpichler wurden in den letzten Jahren schon über 500 Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von der Sozialversicherungspflicht befreit. Nutzen Sie die Vorteile über unsere Kooperationsanwälte:

  • Deutschlandweit für Sie tätig
  • Über 40 Jahre Erfahrung in diesem Bereich tätig
  • Vertretung im Statusfeststellungsverfahren
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen und im Klageverfahren
  • Honorar auch erfolgsabhängig nach Vereinbarung möglich

Jetzt mit einem Klick prüfen lassen, ob sich Sie sich von Sozialversicherung befreien lassen können!

Wir benötigen noch ein paar Details von Ihnen


    Es sind nur noch zwei weitere Schritte. Im ersten Schritt brauchen wir ein paar Eckdaten über Ihre Situation.

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    Gleich haben Sie es geschafft. Jetzt nur noch Ihren Namen und Kontaktart eingeben.



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    Unsere Kunden

    Oliver D.

    Wir sind auf Empfehlung unseres Steuerberaters in die Kanzlei Steinpichler gegangen wegen einer laufenden Betriebsprüfung der DRVB. Uns wurde schnell und sehr kompetent geholfen. Wir konnten alles abgeben, die Kanzlei hat sich um alles gekümmert. Das Ergebnis: es gab keine Beanstandungen.

    T. F.

    Top Kanzlei – jetzt in neuen Räumlichkeiten, Herr Steinpichler und Herr Schulte-Uffelage sind fundamental fachlich kompetent, absolut vertrauenswürdig und jederzeit hilfsbereit – man kann sich 100-prozentig auf schnelle akribische Bearbeitung verlassen. Abgerundet wird das Team durch sehr freundliche und zuvorkommende Mitarbeiterinnen.

    Alexander R.

    Wir wandten uns an die Kanzlei, da wir erfahren haben, dass für das Thema SV Befreiung von Minderheitsgesellschaftern Lösungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes entwickelt werden. Die Beratung war schnell und vor allem sehr verständlich. Dadurch konnten wir die rechtlichen Verhältnisse unter den Gesellschaftern in Satzung und sonstigen Verträgen den gelebten Verhältnissen anpassen.

    Anja

    Mir wurde seriös geholfen. Habe meine Verfahren ohne Gericht im Vorweg klären können. 5 Fälle und nur einer konnte nicht übernommen werden, da es einer Verjährung unterlag. Allerdings wurden Anfragen nicht immer gleich beantwortet. Es wird nämlich eine elektronische WEB-Akte angelegt Darin schreiben Anwalt und Mandant sich.

    Betriebsprüfung – und was jetzt?

    Sind Sie auf Probleme mit einer SV-Befreiung bei laufender Betriebsprüfung gestoßen? Kontaktieren Sie uns!

    Problematisch wird es, wenn Lösungen in der Vergangenheit falsch umgesetzt wurden. Wir stellen fest, dass sich viele Betriebsprüfer in den letzten Jahren vermehrt auf dieses Thema konzentrieren:

    • Die Folge ist jahrelange Rechtsunsicherheit
    • Es drohen Rückzahlungsansprüche von mindestens 4 Jahren

    Wir von SV-FREI können diese Rechtsunsicherheit sofort beseitigen. Mit unseren Lösungen haben wir schon hunderte Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) befreit. Die von uns entwickelten Konstruktionen haben schon zig Betriebsprüfungen standgehalten.

    Praxis-Beispiel:

    Der Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) Anton hat sich zum 01.01.2014 von der Sozialversicherung befreien lassen. Nach Ansicht des Betriebsprüfers war die Befreiung nicht rechtmäßig.

    Bekanntgabe der Betriebsprüfung (BP): 01.12.2022, mit Bescheid vom 30.06.2023 werden Beiträge für die Zeit ab dem 01.01.2018 nachgefordert.

    Gegen den Bescheid wird Widerspruch eingelegt und anschließend Klage erhoben. Über die Klage wird 2025, über die Berufung 2027 entschieden.

    Ergebnis: Nachzahlungsanspruch des Versicherungsträgers von 10 Jahren zu je ca. 12.000 Euro (nur RV-Beiträge): 120.000 Euro

    FAQ

    Häufige gestellte Fragen zur Sozialversicherungs-Befreiung

    In der Regel können Selbstständige, Freiberufler und bestimmte Personengruppen, die nicht der obligatorischen Renten– oder Sozialversicherungspflicht unterliegen, eine Befreiung beantragen. Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Berufsgruppe und individueller Situation. Grundsätzlich müssen jedoch bestimmte Einkommensgrenzen erreicht oder bestimmte Tätigkeitsmerkmale erfüllt werden.

    Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist jeweils zwingend ein qualifiziertes Vetorecht erforderlich, eine Rechtsmacht, die sich aus der Satzung ergeben muss.

    Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung stehen Ihnen unsere spezialisierten Berater gerne zur Verfügung.

    Die Beantragung der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht erfolgt in der Regel durch ein bestimmtes Antragsverfahren, dem sog. Statusfeststellungsverfahren, bei der Clearingstelle der DRVB. In vielen Fällen ist es ratsam, sich an unsere Experten im Sozialversicherungsrecht zu wenden, um den Antragsprozess korrekt und effizient durchzuführen. Vereinbaren Sie Ihren unverbindlichen Beratungstermin, wir beraten Sie gerne persönlich!

    Es ist wichtig, sich über mögliche Fristen im Klaren zu sein, da verspätete Anträge zu Nachteilen führen können. Informieren Sie sich rechtzeitig über die spezifischen Antragsfristen und planen Sie entsprechend.

    Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht kann in bestimmten Situationen wirtschaftlich sinnvoll sein. Dies ist genau zu prüfen. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die Voraussetzungen zu prüfen und eine mögliche Befreiung unter Darstellung einer alternativen und / oder zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu erwirken. Dies kann in der Regel nicht rückwirkend erfolgen, da sich zurückliegende Sachverhalte nicht verändern lassen. Jedoch kann eine Klärung bei der Clearingstelle auch für zurückliegende Zeiträume erfolgen.

    SV-FREI ist ein Konzept der Allianzagentur Rockenfeller & Pflüger und der Anwaltskanzlei Steinpichler. Wir betreuen betriebliche Vorsorgesysteme zahlreicher Firmen im deutschsprachigen Raum. Gemeinsam mit den Kooperationsanwälten Christian Steinpichler und Jochen Schulte-Uffelage wurden eine Vielzahl individueller Lösungen zur Befreiung der Sozialversicherungspflicht umgesetzt.